1) Endbenutzer-Lizenzvertrag
(Gültig für alle Inhaber einer Softwarelizenz)


2) Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Gültig für alle Nutzer der Sharewareversion von FireOffice® und alle Inhaber einer Softwarelizenz)
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ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIE SOFTWAREPRODUKTE 'FIREOFFICE®' UND 'FIREOFFICE® SMS-ALERT' DER FIRMA 'ROMPEL IT-TECHNOLOGY'

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der Firma 'ROMPEL IT-Technology' für die oben bezeichneten Softwareprodukte 'FireOffice®' und 'FireOffice® SMS-Alert', den zugehörigen Softwarelizenzen und dem zugehörigen schriftlichen Material.

Indem Sie eine Softwarelizenz der Software 'FireOffice®' erwerben, erklären Sie sich mit allen Bestimmungen und Teilbestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einverstanden und sind zu deren Einhaltung verpflichtet. Der Vertragsschluss erfolgt einhergehend mit Bestellung der Softwarelizenz. Über den Vertragsschluss wurden Sie im Rahmen des Bestellvorgangs informiert und Sie haben dem mittels einer Zustimmungsabfrage eingewilligt.

Falls Sie einzelnen Bestimmungen oder Teilbestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags als Erwerber einer Softwarelizenz der Software 'FireOffice®' nicht zustimmen, ist es Ihnen streng untersagt, die Software 'FireOffice®', die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert', alle zur Software 'FireOffice®' und 'FireOffice® SMS-Alert' zugehörigen Daten, Dateien und Programmbibliotheken, zugehöriges schriftliches Material von 'ROMPEL IT-Technology' sowie Softwarelizenzen der Software 'FireOffice®' zu installieren, zu verwenden, weiterzugeben, zu publizieren, zu kopieren, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, abgeleitete Werke zu erstellen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder damit Handel zu betreiben.

'ROMPEL IT-Technology' macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden und Ertragsausfälle aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die 'ROMPEL IT-Technology' aus einer Verletzung der vorigen Bestimmungen sowie den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags durch Sie entstehen. Zudem werden Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt.

Falls Sie bereits eine Softwarelizenz von 'ROMPEL IT-Technology' bezogen haben, sind Sie zur Einhaltung aller Vertragsbestimmungen verpflichtet.

Die Softwareprodukte werden sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. 'FireOffice®' ist ein eingetragenes Warenzeichen.


Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrags ist das auf einem Speichermedium aufgezeichnete Computerprogramm 'FireOffice®' in seiner aktuell vorliegenden Version, die von 'ROMPEL IT-Technology' ausgestellte Softwarelizenz für die Software 'FireOffice®', das auf einem Speichermedium aufgezeichnete Computerprogramm 'FireOffice® SMS-Alert' in seiner aktuell vorliegenden Version, die Programmbeschreibung, das Benutzerhandbuch sowie sonstiges schriftliches Material von 'ROMPEL IT-Technology'.

Vertragspartner
2.

Vertragspartner und gleichzeitig der alleinig autorisierte Fachhandel zum Vertrieb der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' ist die Firma 'ROMPEL IT-Technology', Geschäftsstelle Ahornweg 7, in D-65551 Limburg-Lindenholzhausen, Firmeninhaber ist Ulrich Rompel (Internet: www.fireoffice.de).

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der Firma 'ROMPEL IT-Technology' für die oben bezeichneten Softwareprodukte 'FireOffice®' und 'FireOffice® SMS-Alert', den zugehörigen Softwarelizenzen und dem zugehörigen schriftlichen Material.


Dauer des Vertrages
3. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 'ROMPEL IT-Technology' gelten weiterhin in ihrer aktuellen Fassung und sind zusätzlich zu den Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags verpflichtend einzuhalten. Bei inhaltlich differierenden Aussagen zwischen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags gelten stets die jeweils inhaltlich korrespondierenden Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags.

Begriffsdefinitionen
5. Der Begriff 'Softwarelizenz' bezieht sich in allen Punkten dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags stets auf eine Softwarelizenz der Software 'FireOffice®'.
6. Eine 'Softwarelizenz' besteht aus einem 'Lizenznamen' und einer 'Lizenznummer'. Der Begriff 'Lizenzname' bezieht sich in allen Punkten dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags stets auf den Lizenznamen einer 'Softwarelizenz'. Der Begriff 'Lizenznummer' bezieht sich in allen Punkten dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags stets auf die Lizenznummer einer 'Softwarelizenz'.
7. Eine 'Softwarelizenz' wird im Folgenden als 'legale Softwarelizenz' bezeichnet, wenn der Nutzer der 'Softwarelizenz' dem im 'Lizenznamen' angegebenen Standort angehört, wenn im Bezug auf die betroffene 'Softwarelizenz' alle Bestimmungen und Teilbestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten wurden, wenn die 'Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' erstellt wurde und wenn 'ROMPEL IT-Technology' die 'Softwarelizenz' nicht als gefälscht, verfälscht oder in Folge einer unerlaubten Weitergabe, Veröffentlichung, Publizierung, Kopie, Übertragung oder Änderung als ungültig ansieht und somit zur 'illegalen Softwarelizenz' erklärt.
8. Eine 'Softwarelizenz' wird im Folgenden als 'illegale Softwarelizenz' bezeichnet, wenn der Nutzer der 'Softwarelizenz' nicht dem im 'Lizenznamen' angegebenen Standort angehört, wenn im Bezug auf die betroffene 'Softwarelizenz' gegen eine oder mehrere Bestimmungen oder Teilbestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde, wenn die 'Softwarelizenz' nicht von 'ROMPEL IT-Technology' erstellt wurde oder wenn 'ROMPEL IT-Technology' die 'Softwarelizenz' als gefälscht, verfälscht oder in Folge einer unerlaubten Weitergabe, Veröffentlichung, Publizierung, Kopie, Übertragung oder Änderung als ungültig ansieht.
9. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Publizierung, Kopie, Übertragung oder Änderung einer 'Softwarelizenz' ist erfüllt, falls der 'Lizenzname' und/oder die 'Lizenznummer' weitergegeben, veröffentlicht, publiziert, kopiert, übertragen oder geändert wurde.
10. Eine natürliche oder juristische Person, welche über keine 'legale Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' verfügt und die Software 'FireOffice®', die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' und/oder das Benutzerhandbuch der Software 'FireOffice®' aus dem Internet heruntergeladen, auf einem Speichermedium oder mittels anderweitiger Übermittlung bezogen hat, oder dem die Software 'FireOffice®' und/oder die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' in irgendeiner Weise zugänglich ist, wird im Folgenden als 'Sharewarekunde' bezeichnet.
11. Im Falle der Bestellung einer 'Softwarelizenz' wird diejenige Person, die die Bestellung aufgegeben, im Zuge der Bearbeitungszeit oder aufgrund einer ausbleibenden Rechnungsbegleichung jedoch noch keine 'legale Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' erhalten hat, im Folgenden als 'Besteller' bezeichnet.
12. Eine natürliche Person, welche eine 'legale Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' erhalten hat, wird im Folgenden als 'Lizenzinhaber' bezeichnet.

Kauf und Rücktritt
13. Der 'Besteller' und der 'Lizenzinhaber' können nicht zwei unterschiedliche Personen sein. Der 'Besteller' ist nach dem Erhalt einer 'legalen Softwarelizenz' auch immer der 'Lizenzinhaber'.
14. Mit der Bestellungsaufgabe einer Softwarelizenz erklärt der 'Besteller' und zukünftige 'Lizenzinhaber', dass er alle Bestimmungen und Teilbestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags ohne Ausnahme akzeptiert. Der 'Lizenzinhaber' ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Lizenzbedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags.
15. Im Falle der Bestellung einer 'Softwarelizenz' erklärt der 'Besteller', dass er mit der organisatorischen Abwicklung eines Bestellvorgangs einverstanden ist. Des Weiteren akzeptiert der 'Besteller', dass erst nach Zahlungseingang auf dem Empfängerkonto von 'ROMPEL IT-Technology' die 'Softwarelizenz' an Ihn übermittelt wird.
16. Ein abgeschlossener Kauf liegt vor, wenn der Zahlungsbetrag auf dem Empfängerkonto von 'ROMPEL IT-Technology' eingegangen ist und der 'Besteller' eine 'legale Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' erhalten hat und somit zum 'Lizenzinhaber' geworden ist.
17. Ein Rücktritt oder eine Rückerstattung des Zahlungsbetrags von einem abgeschlossenen Kauf ist nicht möglich, da der 'Lizenzinhaber' vorher die Möglichkeit hatte, die Funktionalität der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' kostenfrei zu testen.
18. Mit der Bestellungsaufgabe einer 'Softwarelizenz' erklärt der 'Besteller', alle in der Testversion freigeschalteten Funktionen der Software 'FireOffice®' erfolgreich getestet zu haben und das alle Funktionalitäten seinen Ansprüchen genügen. Des Weiteren erklärt der 'Besteller', dass alle angebotenen Funktionen korrekt ausgeführt werden. Ein Rücktritt oder eine Rückerstattung des Zahlungsbetrages von einem abgeschlossenen Kauf aufgrund einer nicht korrekt arbeitenden oder nach Meinung des 'Lizenzinhabers' unzureichend implementierten Funktion ist nicht möglich.
19. Der 'Sharewarekunde' hat vor der Bestellungsaufgabe einer 'Softwarelizenz' zu prüfen, ob die Software 'FireOffice®' auf allen zu installierenden Rechnern innerhalb des zu lizenzierten Feuerwehrstandorts einwandfrei installiert und ausgeführt werden kann. Ein Rücktritt vom Kauf oder eine Rückerstattung des Zahlungsbetrags wegen einer fehlgeschlagenen Installation oder bei Problemen mit der Ausführung der Software auf einem oder mehreren Rechnen ist nach einem abgeschlossenen Kauf nicht möglich.
20. Der 'Besteller' bzw. 'Lizenzinhaber' kann nicht verlangen, die Software 'FireOffice®', die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' und/oder das Benutzerhandbuch auf einem Speichermedium (z.B. CD) ausgehändigt zu bekommen, auch nicht nach einem abgeschlossenen Kauf. Für den Download der Software und zugehöriger schriftlicher Unterlagen ist der 'Besteller' und 'Lizenzinhaber' stets selbst verantwortlich. Eine CD kann optional im Rahmen des Bestellvorgangs in Form einer gebrannten CD-Serie separat erworben werden.
21. Sofern der 'Lizenzinhaber' die 'Softwarelizenz' über ein Sonderangebot bezogen hat, das als Angebotsgrundlage die Platzierung eines FireOffice® Werbebanners im Internetauftritt des lizenzierten Feuerwehrstandorts vorsieht, so verpflichtet sich der 'Lizenzinhaber', das Banner für mindestens zwei Jahre ab Rechnungsdatum in einem sichtbaren Bereich der Feuerwehr-Homepage für jeden Besucher anzuzeigen. Dabei muss das Banner im Hauptsichtbereich bei einer Auflösung von 1024 x 768 vollständig anzeigt werden und vom Hauptportal durch maximal einen vorgeschalteten Hyperlink erreichbar sein. Im Rahmen eines nochmalig vergünstigten Angebots kann die Auflage verschärft werden, so dass das Banner innerhalb des stets sichtbaren Bereiches der Feuerwehr-Homepage (Kopfbereich oder Navigationsbereich) platziert werden muss, d.h. das Banner ist während der gesamten Verweildauer eines Besuchers unabhängig einer angewählten Homepage-Unterseite für diesen sichtbar.
22. 'ROMPEL IT-Technology' behält sich vor, die Platzierung des FireOffice® Werbebanners in regelmäßigen Zeitabständen zu kontrollieren. Sofern der Internetauftritt bzw. das Werbebanner vor der Mindestlaufzeit entfernt wurde oder nicht den Festlegungen aus Punkt 21 entspricht, so ist vom 'Lizenzinhaber' der Restbetrag zum jeweils aktuellen Regelpreis einer Softwarelizenz nachträglich zu entrichten.
23. 'ROMPEL IT-Technology' besitzt das Recht, ohne Angabe von Gründen die Annahme und Bearbeitung einer Lizenzbestellung verweigern.

Nutzungsbedingungen der Softwarelizenz
24. Dem 'Lizenzinhaber' ist es nach Erwerb einer 'legalen Softwarelizenz' gestattet, die Software 'FireOffice®' auf mehreren für Feuerwehr- bzw. Katastrophenschutzzwecke erforderlichen PCs, die örtlich innerhalb des im 'Lizenznamen' genannten (Feuerwehr-) Standorts betrieben und ausschließlich zur Verwaltung des lizenzierten (Feuerwehr-) Standorts verwendet werden, zu installieren und zur Vollversion freizuschalten. Es gelten die Einschränkungen der übrigen Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags.

Weitergabe- und Schutzbestimmungen der Softwarelizenz
25. Die dem 'Lizenzinhaber' zugewiesene 'Softwarelizenz' darf ausschließlich zur Verwaltung des (Feuerwehr-) Standorts, auf den sich der 'Lizenzname' bezieht, genutzt werden. Jegliche Weitergabe oder Übertragung der 'Softwarelizenz' an andere Orte, Ortsteile, Städte, Gemeinden, Landkreise, Länder, Republiken, Staaten oder sonstige Ländereien ist strengstens untersagt. Punkt 33 ist zu beachten.
26. Sofern eine Gemeinde- bzw. Kernstadtfeuerwehr lizenziert wurde, ist die 'Softwarelizenz' ausschließlich zur Verwaltung dieser Kernfeuerwehr einsetzbar. Eine Nutzung der 'Softwarelizenz' einer Gemeinde bzw. Kernstadt in den restlichen zugehörigen Orts-/Stadtteilen ist strengstens untersagt. Punkt 33 ist zu beachten.
27. Sofern eine Orts- bzw. Stadtteilfeuerwehr lizenziert wurde, ist die 'Softwarelizenz' ausschließlich zur Verwaltung dieser einsetzbar. Eine Nutzung der 'Softwarelizenz' einer Orts- bzw. Stadtteilfeuerwehr in der übergeordneten Gemeinde- bzw. Kernstadtfeuerwehr ist strengstens untersagt. Die Nutzung in anderen, weiteren Orts- bzw. Stadtteilfeuerwehren ist ebenfalls strengstens untersagt. Punkt 33 ist zu beachten.
28. Das öffentliche Publizieren oder das Versenden des 'Lizenznamens' und/oder der 'Lizenznummer' in jeglicher Form ist strengstens untersagt. Punkt 33 ist zu beachten.
29. Eine dem 'Lizenzinhaber' zugeteilte 'legale Softwarelizenz' ist stets unter Verschluss aufzubewahren. Zugang darf ausschließlich der 'Lizenzinhaber' selbst besitzen. Punkt 33 ist zu beachten.
30. Die Freischaltung der Software 'FireOffice®' zur Vollversion darf auf sämtlichen feuerwehrtechnisch relevanten PCs innerhalb des lizenzierten Feuerwehrstandorts ausschließlich vom 'Lizenzinhaber' persönlich durchgeführt werden. Punkt 33 ist zu beachten.
31. Der 'Lizenzinhaber' darf keiner zweiten Person den 'Lizenznamen' und/oder die 'Lizenznummer' aushändigen oder auf irgendeiner Weise überlassen, selbst dann nicht, wenn diese zweite Person dem lizenzierten Feuerwehrstandort angehört. Punkt 33 ist zu beachten.
32. Der 'Lizenzinhaber' darf die Softwarelizenz nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies zuvor von 'ROMPEL IT-Technology' genehmigt wurde. Punkt 33 ist zu beachten.
33. Falls eine 'Softwarelizenz' nicht umfassend vor Missbrauch nach den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags geschützt wird, verfällt die Gültigkeit der 'Softwarelizenz' und wird als 'illegale Softwarelizenz' behandelt. Falls ein an den 'Lizenzinhaber' ausgehändigter Aktivierungsschlüssel nicht umfassend vor Missbrauch nach den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags geschützt wird, verfällt die Gültigkeit der 'Softwarelizenz', die auf den 'Lizenzinhaber' ausgestellt ist und wird als 'illegale Softwarelizenz' behandelt.
34. Bei einer 'illegalen Softwarelizenz' wird die Software unverzüglich gesperrt, die Gültigkeit der 'Softwarelizenz' verfällt und jeglicher Anspruch erlischt. Eine Neubestellung ist nicht mehr möglich. Eine erneute Installation der Software wird verweigert. Ein neuer Aktivierungsschlüssel kann nicht mehr beantragt werden.
35. Jegliche Erstellung von 'Softwarelizenzen' wird strafrechtlich verfolgt, sofern die Erstellung nicht durch 'ROMPEL IT-Technology' erfolgte.
36. Jegliche Nutzung, Weitergabe, Verbreitung oder Publizierung von 'illegalen Softwarelizenzen' sowie jeglicher Tausch und Handel mit 'illegalen Softwarelizenzen' wird strafrechtlich verfolgt.
37. Der Nutzer, Händler, Anbieter, Verbreiter, Publizierer, Kopierer oder Ersteller einer 'illegalen Softwarelizenz' haftet für jegliche verursachte Schäden und Ertragsausfälle von 'ROMPEL IT-Technology', die durch den Handel, das Anbieten, die Nutzung, Verbreitung, Publizierung, Kopie oder Erstellung derselben entstanden sind.

Besondere Einschränkungen
38. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, eine 'legale Softwarelizenz' abzuändern, weiterzugeben, zu kopieren, zu verbreiten, zu publizieren, zurückzuentwickeln und/oder mit einer solchen Handel zu betreiben.
39. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, eine 'illegale Softwarelizenz' einzusetzen, weiterzugeben, zu kopieren, zu verbreiten, zu publizieren und/oder mit einer solchen Handel zu betreiben.
40. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, eine neue 'Softwarelizenz' zu erstellen.
41. Der 'Sharewarekunde', 'Besteller' sowie der 'Lizenzinhaber' verpflichten sich, eine gefundene oder auf beliebigem Weg bezogene 'illegale Softwarelizenz' sofort an 'ROMPEL IT-Technology' zusammen mit einer Quellenangabe zu melden und diese anschließend zu vernichten.
42. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, die Software 'FireOffice®' und/oder die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
43. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, von der Software 'FireOffice®' und/oder der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' abgeleitete Werke zu erstellen.
44. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, schriftliches Material von 'ROMPEL IT-Technology' zu vervielfältigen, zu übersetzen, abzuändern oder abgeleitete Werke zu erstellen. Es ist dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' jedoch gestattet, das Benutzerhandbuch für feuerwehrinterne, nichtgewerbliche Zwecke innerhalb eines Feuerwehrstandorts vereinzelt zu vervielfältigen.
45. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, die Installationsroutine 'FO_Setup.exe' in irgendeiner Form öffentlich zu publizieren (z.B. im Internet zum Download anzubieten), in Tauschbörsen anzubieten, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Eine vereinzelte Weitergabe der Installationsroutine 'FO_Setup.exe' an andere Personen sowie die Erstellung persönlicher Backups derselben sind gestattet.
46. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist es streng untersagt, die Installationsroutine 'SMSAlert_Setup.exe' in irgendeiner Form öffentlich zu publizieren (z.B. im Internet zum Download anzubieten), in Tauschbörsen anzubieten, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Eine vereinzelte Weitergabe der Installationsroutine 'SMSAlert_Setup.exe' an andere Personen sowie die Erstellung persönlicher Backups derselben sind gestattet.
47. Dem 'Sharewarekunden', dem 'Besteller' sowie dem 'Lizenzinhaber' ist ist es streng untersagt, die ausführbare Datei 'FireOffice.exe' sowie die ausführbare Datei 'FireOfficeSMSAlert.exe', sämtliche zur FireOffice®-Installation zugehörigen Registrierungsdatenbankeinträge der Microsoft® Windows Registrierung oder anderweitig zur Software 'FireOffice®' und/oder 'FireOffice® SMS-Alert' zugehörige Daten, Dateien oder Programmbibliotheken weiterzugeben, zu publizieren, zu übertragen, abzuändern, zu kopieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

Aktivierungsschlüssel
48. Der 'Lizenzinhaber' akzeptiert, dass zum Freischalten der Software 'FireOffice®' zur Vollversion ein zusätzlicher Aktivierungsschlüssel notwendig ist, der in seiner Verwendung begrenzt ist. Der 'Lizenzinhaber' kann jederzeit kostenlos einen neuen Aktivierungsschlüssel auf der Homepage von 'ROMPEL IT-Technology' (www.FireOffice.de) beantragen.
49. Der 'Lizenzinhaber' akzeptiert, dass sich die Aushändigung eines neuen Aktivierungsschlüssels bei technischen Fehlfunktionen oder Ausfällen über einen unbestimmten Zeitraum verzögern kann, bis die Systeme wieder funktionstüchtig sind. 'ROMPEL IT-Technology' kann in diesem Fall für keine Ausfälle haftbar gemacht werden.
50. Der 'Lizenzinhaber' akzeptiert, dass der Versand eines neuen Aktivierungsschlüssels in keinem Fall auf dem Postweg erfolgt, sondern stets über ein E-Mail-Konto abgewickelt wird. Der 'Lizenzinhaber' hat somit selbst dafür zu sorgen, dass Ihm für diesen Zweck ein E-Mail-Konto zur Verfügung steht. Diese Bedingung ist unabhängig von der Art der Bestellung (per E-Mail oder Postweg).
51. Eine Weitergabe oder Übertragung eines Aktivierungsschlüssels in jeglicher Form an andere Orte, Ortsteile, Städte, Gemeinden, Landkreise, Länder, Republiken, Staaten oder sonstige Ländereien ist strengstens untersagt. Punkt 33 ist zu beachten.
52. Das öffentliche Publizieren eines Aktivierungsschlüssels in jeglicher Form ist strengstens verboten. Punkt 33 ist zu beachten.
53. Das Erstellen, Kopieren, Ausspionieren oder Abfangen von Aktivierungsschlüsseln ist strengstens verboten. Punkt 33 ist zu beachten.
54. Jegliche Wiederaufbereitung oder Verwendung eines bereits nach Definition von 'ROMPEL IT-Technology' abgelaufenen Aktivierungsschlüssels ist strengstens verboten. Punkt 33 ist zu beachten.
55. Jegliche Erstellung von Aktivierungsschlüsseln wird strafrechtlich verfolgt, sofern die Erstellung nicht durch 'ROMPEL IT-Technology' erfolgte.
56. Jegliche Weitergabe, Verbreitung oder Publizierung von Aktivierungsschlüsseln sowie jeglicher Tausch und Handel mit Aktivierungsschlüsseln wird strafrechtlich verfolgt.
57. Der Händler, Anbieter, Verbreiter, Publizierer, Kopierer oder Ersteller von Aktivierungsschlüsseln haftet für jegliche verursachte Schäden und Ertragsausfälle von 'ROMPEL IT-Technology', die durch den Handel, das Anbieten, die Nutzung, Verbreitung, Publizierung, Kopie oder Erstellung desselben entstanden sind.

FireOffice SMS-Alert
58. Die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' kann nur in Verbindung mit einer 'Softwarelizenz' der Software 'FireOffice®' betrieben werden.
59. Die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' kann nur in Verbindung mit analogem BOS-Funk betrieben werden.
60. Die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' wird dem 'Lizenzinhaber' ohne jegliche Gewährleistung seitens 'ROMPEL IT-Technology' angeboten. Im Gegenzug wird 'FireOffice® SMS-Alert' ohne zusätzlich zu entrichtende Lizenzkosten kostenneutral zur Verfügung gestellt.
61. 'ROMPEL IT-Technology' übernimmt keine Garantie für eine fehlerfreie Erkennung aller ausgelösten Schleifen beim Betrieb der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert'. 'ROMPEL IT-Technology' kann nicht haftbar für nicht oder falsch erkannte Alarmierungen gemacht werden.
62. 'ROMPEL IT-Technology' übernimmt keine Garantie für einen fehlerfreien Versand der SMS (Short Message Service) im Alarmierungsfall. 'ROMPEL IT-Technology' kann nicht haftbar für nicht versendete SMS gemacht werden.
63. 'ROMPEL IT-Technology' übernimmt keine Garantie für eine sofortige Zustellung einer versendeten SMS beim Empfänger. 'ROMPEL IT-Technology' kann nicht haftbar für verspätet zugestellte SMS gemacht werden.
64. 'ROMPEL IT-Technology' übernimmt keine Garantie für einen fehlerfreien Betrieb der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert'. 'ROMPEL IT-Technology' kann nicht haftbar bei Softwareabstürzen oder sonstigem unerwarteten Softwareverhalten gemacht werden.

Support
65. 'ROMPEL IT-Technology' bietet ein optional erwerbbares, jeweils für ein Jahr gültiges Supportpaket an. Der Leistungsumfang erstreckt sich über eine umfassende fachliche und technische Beratung zu FireOffice®, der Hilfestellung/Beratung bei Bedienungsfragen, technischen Problemen (sofern möglich), Updateinstallationen und Lizenzverlust sowie der Unterstützung bei Freischaltevorgängen.
66. Der Support erfolgt ausschließlich telefonisch bzw. per E-Mail in den angegebenen Servicezeiten. Eine Vor-Ort-Unterstützung wird nicht angeboten.
67. Zusammen mit dem Erwerb einer 'Softwarelizenz' erhält der 'Lizenzinhaber' ein für 1 Jahr gültiges Supportpaket.

Anderweitige Bedingungen
68. 'ROMPEL IT-Technology' übernimmt keine Garantie für eine fehlerfreie Installation oder einer fehlerfreien Ausführung der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' auf allen PCs.
69. 'ROMPEL IT-Technology' hält sich alle Rechte an der Software 'FireOffice®', der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert', dem Benutzerhandbuch zur Software 'FireOffice®', dem Namen sowie dem Logo der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' vor.
70. Sollten Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was mit den Regelungen gewollt war.
71. 'ROMPEL IT-Technology' ist berechtigt, Maßnahmen zum Programmschutz bzw. Kopierschutz zu treffen.

Schadenersatz bei Vertragsverletzung
72. 'ROMPEL IT-Technology' macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen oder aufgrund einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen haften, die 'ROMPEL IT-Technology' durch Sie entstehen.

Änderungen und Aktualisierungen
73. 'ROMPEL IT-Technology' ist berechtigt, Aktualisierungen der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' nach eigenem Ermessen zu erstellen und entsprechend weiterentwickelte Versionen von 'FireOffice®' und 'FireOffice® SMS-Alert' anzubieten. Der 'Lizenzinhaber' darf eine solche weiterentwickelte Version nur nutzen, wenn er alle Bestimmungen und Teilbestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags in seiner zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen Fassung akzeptiert und einem erneuten Vertragsschluss des Endbenutzer-Lizenzvertrags mit 'ROMPEL IT-Technology' einwilligt.
74. 'ROMPEL IT-Technology' bietet Aktualisierungen der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' für 'Lizenzinhaber' kostenneutral an.
75. 'ROMPEL IT-Technology' ist nicht verpflichtet, gefundene und von 'ROMPEL IT-Technology' anerkannte Programmierfehler in der Software 'FireOffice®' sowie in der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' unmittelbar zu beheben. 'ROMPEL IT-Technology' bemüht sich in diesem Fall, Updates bereitzustellen.

Gewährleistung und Haftung von ROMPEL IT-Technology
76. 'ROMPEL IT-Technology' gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass vom 'Besteller' explizit im Rahmen des Bestellvorgangs ein kostenpflichtiger Datenträger mitbestellt wurde.
77. 'ROMPEL IT-Technology' gewährleistet gegenüber dem 'Besteller', nach Eingang des vereinbarten Kaufbetrages eine 'Softwarelizenz' an diesen auszuhändigen.
78. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der Software unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Ebenso können Module oder Datenträger (trotz sorgfältiger Warenendkontrolle) von Computerviren o.ä. befallen sein. Der 'Besteller' und 'Lizenzinhaber' ist selbst für eine adäquate Datensicherung und Datenprüfung verantwortlich. Er trägt das Risiko des Datenverlustes oder der Datenentstellung alleine. Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt 'ROMPEL IT-Technology' keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.

Zuständigkeit
79. Ist der 'Sharewarekunde', 'Besteller' oder 'Lizenzinhaber' Vollkaufmann, so wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland angewendet. In diesem Fall ist weiter die Zuständigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Land- und Bundesgerichte vereinbart.

Gerichtsstandort
80. Diese Vertragspunkte sowie sich eventuell hieraus ergebende Streitigkeiten unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstandort ist Limburg an der Lahn.



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA ROMPEL IT-TECHNOLOGY

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die elektronisch vorliegenden Softwareprodukte 'FireOffice®' und 'FireOffice® SMS-Alert' der Firma 'ROMPEL IT-Technology', für die zu den Softwareprodukten zugehörigen Softwarelizenzen sowie für schriftliches Material von 'ROMPEL IT-Technology'.

Die Lizenzbestimmungen einer Softwarelizenz der Software 'FireOffice®' werden in einem gesonderten Endbenutzer-Lizenzvertrag geregelt. Die dort enthaltenen Bestimmungen besitzen ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Eigentümer einer Softwarelizenz Gültigkeit und sind verbindlich einzuhalten.

Indem Sie die elektronisch vorliegende Software 'FireOffice®', die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' und/oder zugehöriges schriftliches Material von 'ROMPEL IT-Technology' aus dem Internet, per elektronischem Speichermedium oder auf eine andere Weise beziehen, installieren, verwenden oder eine bereits installierte bzw. vorinstallierte Version der Software nutzen, erklären Sie sich mit allen Bestimmungen und Teilbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sind zu deren Einhaltung verpflichtet.

Falls Sie einzelnen Bestimmungen oder Teilbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen, ist es Ihnen streng untersagt, die Software 'FireOffice®', die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert', alle zur Software 'FireOffice®' und 'FireOffice® SMS-Alert' zugehörigen Daten, Dateien und Programmbibliotheken, zugehöriges schriftliches Material von 'ROMPEL IT-Technology' sowie Softwarelizenzen der Software 'FireOffice®' zu installieren, zu verwenden, weiterzugeben, zu publizieren, zu kopieren, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, abgeleitete Werke zu erstellen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder damit Handel zu betreiben.

'ROMPEL IT-Technology' macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden und Ertragsausfälle aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die 'ROMPEL IT-Technology' aus einer Verletzung der vorigen Bestimmungen sowie den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Sie entstehen. Zudem werden Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt.

Die Softwareprodukte werden sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. 'FireOffice®' ist ein eingetragenes Warenzeichen.


Vertrieb
1. Der alleinig autorisierte Fachhandel zum Vertrieb der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' ist die Firma 'ROMPEL IT-Technology', Geschäftsstelle Ahornweg 7, in D-65551 Limburg-Lindenholzhausen, Firmeninhaber ist Ulrich Rompel (Internet: www.fireoffice.de).

Begriffsdefinitionen
2. Der Begriff 'Softwarelizenz' bezieht sich in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets auf eine Softwarelizenz der Software 'FireOffice®'.
3. Eine 'Softwarelizenz' besteht aus einem 'Lizenznamen' und einer 'Lizenznummer'. Der Begriff 'Lizenzname' bezieht sich in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets auf den Lizenznamen einer 'Softwarelizenz'. Der Begriff 'Lizenznummer' bezieht sich in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets auf die Lizenznummer einer 'Softwarelizenz'.
4. Eine 'Softwarelizenz' wird im Folgenden als 'legale Softwarelizenz' bezeichnet, wenn der Nutzer der 'Softwarelizenz' dem im 'Lizenznamen' angegebenen Standort angehört, wenn im Bezug auf die betroffene 'Softwarelizenz' alle Bestimmungen und Teilbestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten wurden, wenn die 'Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' erstellt wurde und wenn 'ROMPEL IT-Technology' die 'Softwarelizenz' nicht als gefälscht, verfälscht oder in Folge einer unerlaubten Weitergabe, Veröffentlichung, Publizierung, Kopie, Übertragung oder Änderung als ungültig ansieht und somit zur 'illegalen Softwarelizenz' erklärt.
5. Eine 'Softwarelizenz' wird im Folgenden als 'illegale Softwarelizenz' bezeichnet, wenn der Nutzer der 'Softwarelizenz' nicht dem im 'Lizenznamen' angegebenen Standort angehört, wenn im Bezug auf die betroffene 'Softwarelizenz' gegen eine oder mehrere Bestimmungen oder Teilbestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde, wenn die 'Softwarelizenz' nicht von 'ROMPEL IT-Technology' erstellt wurde oder wenn 'ROMPEL IT-Technology' die 'Softwarelizenz' als gefälscht, verfälscht oder in Folge einer unerlaubten Weitergabe, Veröffentlichung, Publizierung, Kopie, Übertragung oder Änderung als ungültig ansieht.
6. Eine natürliche oder juristische Person, welche über keine 'legale Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' verfügt und die Software 'FireOffice®', die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' und/oder das Benutzerhandbuch der Software 'FireOffice®' aus dem Internet heruntergeladen, auf einem Speichermedium oder mittels anderweitiger Übermittlung bezogen hat, oder dem die Software 'FireOffice®' und/oder die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' in irgendeiner Weise zugänglich ist, wird im Folgenden als 'Sharewarekunde' bezeichnet.
7. Eine natürliche Person, welche eine Bestellung zum Erwerb einer 'Softwarelizenz' aufgegeben hat, gehört im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zu Lieferung einer 'Softwarelizenz' durch 'ROMPEL IT-Technology' dem Kreis der 'Sharewarekunden' an.
8. Eine natürliche Person, welche eine 'legale Softwarelizenz' von 'ROMPEL IT-Technology' erhalten hat, wird im Folgenden als 'Lizenzinhaber' bezeichnet.

Gültigkeit
9. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besitzen Gültigkeit für alle 'Sharewarekunden' und 'Lizenzinhaber'.
10. Für 'Lizenzinhaber' gelten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus die Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags in seiner aktuellen Fassung. Bei inhaltlich differierenden Aussagen zwischen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags gelten stets die jeweils inhaltlich korrespondierenden Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags.

Bestimmungen zu Softwarelizenzen
11. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Publizierung, Kopie, Übertragung oder Änderung einer 'Softwarelizenz' ist erfüllt, falls der 'Lizenzname' und/oder die 'Lizenznummer' weitergegeben, veröffentlicht, publiziert, kopiert, übertragen oder geändert wurde.
12. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, eine 'Softwarelizenz' abzuändern, zu kopieren oder zurückzuentwickeln.
13. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, eine 'illegale Softwarelizenz' einzusetzen, weiterzugeben, zu kopieren, zu verbreiten, zu publizieren und/oder mit einer solchen Handel zu betreiben.
14. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, eine 'Softwarelizenz' zu erstellen.
15. Der 'Sharewarekunde' verpflichtet sich, eine gefundene oder auf beliebigem Weg bezogene 'Softwarelizenz' sofort an 'ROMPEL IT-Technology' zusammen mit einer Quellenangabe zu melden und diese anschließend zu vernichten.
16. Jegliche Erstellung von 'Softwarelizenzen' wird strafrechtlich verfolgt, sofern die Erstellung nicht durch 'ROMPEL IT-Technology' erfolgte.
17. Jegliche Nutzung, Weitergabe, Verbreitung oder Publizierung von 'illegalen Softwarelizenzen' sowie jeglicher Tausch und Handel mit 'illegalen Softwarelizenzen' wird strafrechtlich verfolgt.
18. Der Nutzer, Händler, Anbieter, Verbreiter, Publizierer, Kopierer oder Ersteller einer 'illegalen Softwarelizenz' haftet für jegliche verursachte Schäden und Ertragsausfälle von 'ROMPEL IT-Technology', die durch den Handel, das Anbieten, die Nutzung, Verbreitung, Publizierung, Kopie oder Erstellung derselben entstanden sind.

Bestimmungen zu Aktivierungsschlüsseln
19. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, Aktivierungsschlüssel zu verwenden, in irgendeiner Weise zu publizieren, zu übertragen, zu kopieren, zu erstellen, weiterzugeben oder zurückzuentwickeln.
20. Der 'Sharewarekunde' verpflichtet sich, gefundene oder auf beliebigem Weg bezogene Aktivierungsschlüssel sofort an 'ROMPEL IT-Technology' zusammen mit einer Quellenangabe zu melden und diesen anschließend zu vernichten.
21. Jegliche Erstellung von Aktivierungsschlüsseln wird strafrechtlich verfolgt, sofern die Erstellung nicht durch 'ROMPEL IT-Technology' erfolgte.
22. Jegliche Weitergabe, Verbreitung oder Publizierung von Aktivierungsschlüsseln sowie jeglicher Tausch und Handel mit Aktivierungsschlüsseln wird strafrechtlich verfolgt.
23. Jegliche Nutzung von Aktivierungsschlüsseln durch 'Sharewarekunden' wird strafrechtlich verfolgt.
24. Der Händler, Anbieter, Verbreiter, Publizierer, Kopierer oder Ersteller von Aktivierungsschlüsseln haftet für jegliche verursachte Schäden und Ertragsausfälle von 'ROMPEL IT-Technology', die durch den Handel, das Anbieten, die Nutzung, Verbreitung, Publizierung, Kopie oder Erstellung desselben entstanden sind.
25. Der 'Sharewarekunde' haftet für jegliche verursachte Schäden und Ertragsausfälle von 'ROMPEL IT-Technology', die durch eine Nutzung eines Aktivierungsschlüssels entstanden sind.

Besondere Bestimmungen
26. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, die Software 'FireOffice®' und/oder die Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
27. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, von der Software 'FireOffice®' und/oder der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' abgeleitete Werke zu erstellen.
28. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, schriftliches Material von 'ROMPEL IT-Technology' zu vervielfältigen, zu übersetzen, abzuändern oder abgeleitete Werke zu erstellen. Es ist dem 'Sharewarekunden' jedoch gestattet, das Benutzerhandbuch für feuerwehrinterne, nichtgewerbliche Zwecke innerhalb eines Feuerwehrstandorts vereinzelt zu vervielfältigen.
29. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, die Installationsroutine 'FO_Setup.exe' in irgendeiner Form öffentlich zu publizieren (z.B. im Internet zum Download anzubieten), in Tauschbörsen anzubieten, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Eine vereinzelte Weitergabe der Installationsroutine 'FO_Setup.exe' an andere Personen sowie die Erstellung persönlicher Backups derselben sind gestattet.
30. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, die Installationsroutine 'SMSAlert_Setup.exe' in irgendeiner Form öffentlich zu publizieren (z.B. im Internet zum Download anzubieten), in Tauschbörsen anzubieten, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Eine vereinzelte Weitergabe der Installationsroutine 'SMSAlert_Setup.exe' an andere Personen sowie die Erstellung persönlicher Backups derselben sind gestattet.
31. Dem 'Sharewarekunden' ist es streng untersagt, die ausführbare Datei 'FireOffice.exe' sowie die ausführbare Datei 'FireOfficeSMSAlert.exe', sämtliche zur FireOffice®-Installation zugehörigen Registrierungsdatenbankeinträge der Microsoft® Windows Registrierung oder anderweitig zur Software 'FireOffice®' und/oder 'FireOffice® SMS-Alert' zugehörige Daten, Dateien oder Programmbibliotheken weiterzugeben, zu publizieren, zu übertragen, abzuändern, zu kopieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

Anderweitige Bestimmungen
32. 'ROMPEL IT-Technology' übernimmt keine Garantie für eine fehlerfreie Installation oder einer fehlerfreien Ausführung der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' auf allen PCs.
33. 'ROMPEL IT-Technology' hält sich alle Rechte an der Software 'FireOffice®', der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert', dem Benutzerhandbuch zur Software 'FireOffice®', dem Namen sowie dem Logo der Software 'FireOffice®' sowie der Zusatzsoftware 'FireOffice® SMS-Alert' vor.
34. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was mit den Regelungen gewollt war.
35. 'ROMPEL IT-Technology' ist berechtigt, Maßnahmen zum Programmschutz bzw. Kopierschutz zu treffen.

Schadenersatz bei Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
36. 'ROMPEL IT-Technology' macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen oder aufgrund einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften, die 'ROMPEL IT-Technology' durch Sie entstehen.

Gewährleistung und Haftung von ROMPEL IT-Technology
37. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der Software unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Ebenso können Module oder Datenträger (trotz sorgfältiger Warenendkontrolle) von Computerviren o.ä. befallen sein. Der 'Sharewarekunde' ist selbst für eine adäquate Datensicherung und Datenprüfung verantwortlich. Er trägt das Risiko des Datenverlustes oder der Datenentstellung alleine. Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt 'ROMPEL IT-Technology' keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.

Zuständigkeit
38. Ist der 'Sharewarekunde' Vollkaufmann, so wird auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht in der Bundesrepublik Deutschland angewendet. In diesem Fall ist weiter die Zuständigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Land- und Bundesgerichte vereinbart.

Gerichtsstandort
39. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sich eventuell hieraus ergebende Streitigkeiten unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstandort ist Limburg an der Lahn.